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Workshop - Einbeziehung der EVB-IT Verträge in die Vergabeunterlagen

Die EVB-IT (Ergänzende Vertragsbedingungen für die Beschaffung von IT-Leistungen) sind die Einkaufbedingungen der öffentlichen Hand im IT-Bereich. Bis heute liegen 11 Vertragstypen vor, welche den Bereich der IT-Beschaffung in großen Teilen abdecken.

Neben den rein vertragsrechtlichen Aspekten der EVB-IT Verträge, die auf Beschafferseite oft sehr gut bekannt sind, bestehen oft Unsicherheiten über den rein praktischen Umgang mit den Verträgen in Ausschreibungsprozess. Darüber hinaus kranken manche Ausschreibungen daran, dass die übrigen Vergabeunterlagen kaum oder gar nicht abgestimmt sind auf den EVB-IT Vertrag, in den sie einbezogen werden.

Dieser Workshop zeigt an einem Beispiel auf, wie ein EVB-IT Vertrag von der Vergabestelle vorausgefüllt werden sollte, und wie die übrigen Vertragsdokumente als Teile des Vertrages gestaltet werden sollten. Der zu besprechende Mustervertrag wird im Vorfeld aufgrund einer Umfrage bei den Teilnehmern festgelegt.

Es handelt sich entweder um einen:
  • EVB-IT Systemlieferungsvertrag
  • EVB-IT Systemvertrag 
  • EVB-IT Erstellungsvertrag 
  • EVB-Servicevertrag
* Die Teilnehmer erhalten nach dem Seminar den ausgefüllten Mustervertrag, so wie das dazu passende Preisblatt. 
Inhalte

Überblick über die wichtigsten Dokumente in den Vergabeunterlagen mit praktischen Beispielen:

  • Bewerbungsbedingungen
  • Vertragsunterlagen
  • Leistungsbeschreibung
  • Kritierienkatalog
  • Optionale Leistungen
  • Preisblatt - Wertungspreis

Referentin

Frau Rechtsanwältin Elisabeth Keller-Stoltenhoff

ist Partnerin der IT-Recht-Kanzlei München und eine erfahrene Praktikerin bei der Gestaltung von IT-Verträgen und Beratung bei IT-Ausschreibungen und IT-Projekten. Sie war bis 2004 im Auftrag des VSI (Verband der Softwareindustrie Deutschlands e.V.) Mitglied der Verhandlungsdelegation für die Erstellung der EVB-IT. Seit 2004 ist sie Beraterin des Bundesinnenministeriums für die Erstellung des EVB-IT Planungs-, Systemvertrages und Systemlieferungs- und des Erstellungsvertrages. Sie war darüber hinaus Mitglied der Arbeitsgruppe zur Entwicklung der Unterlage für die Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen (UfAB).

Zielgruppe

  • Beschaffer der öffentlichen Hand
  • IT-Einkäufer und IT Verkäufer in Behörden und Gewerbebetrieben
  • Mitarbeiter von Controlling oder Rechtsabteilungen
  • IT Recht Fachanwälte (erhalten eine Weiterbildungsbescheinigung nach § 15 FAO)

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