Compliance Management
Compliance sollte nicht nur auf dem Papier geregelt sein, sondern über eine Vorbildfunktion gelebt werden.
Die Verantwortung sollte nicht ausschließlich an einen Compliance-Beauftragten delegiert werden, vielmehr durch einen regen Informationsaustausch mit den Führungspersonal für die Praxis tauglich gemacht werden.
Aber nicht nur die Behörden- oder Unternehmensleitung haben Pflichten. Durch das Aufteilen der Verantwortlichkeiten können auch Mitarbeiter*innen in die Pflicht genommen werden.
Wichtig ist, dass durch Stellen- und Arbeitsplatzbeschreibungen die jeweiligen Aufgaben und Kompetenzen gründlich und sauber dokumentiert sind.
Datum
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Dauer
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Ort
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Freie
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Titel
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Preis
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04.09.2024 | 0,1 | Online | Hinweisgeberschutzgesetz – Eine Anleitung |
79,00 €*
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16.09.2024 | 0,1 | Online | Das neue Lieferkettensorgfaltsgesetz – eine erste Einordnung |
69,00 €*
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Details> | |
29.10.2024 | 0,1 | Online | Das neue Lieferkettensorgfaltsgesetz – eine erste Einordnung |
69,00 €*
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Details> | |
18.11.2024 | 0,1 | Online | Hinweisgeberschutzgesetz – Eine Anleitung |
79,00 €*
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Details> |
Fragen und Antworten
Inhaltsverzeichnis
Was versteht man unter Compliancemanagement?
Compliance bedeutet, dass sämtlicher Regeln in Unternehmen – seien es interne Richtlinien oder gesetzliche Bestimmungen, eingehalten werden. Mithilfe des Compliance Managements können Unternehmen sicherstellen, dass sich sowohl Unternehmensleitung als auch Mitarbeiter regelkonform verhalten. Dadurch verringert sich nicht nur das Haftungsrisiko. Auch die Gefahr von Reputationsschäden durch Regelverstöße nimmt ab.
Für wen ist ein Seminar zum Thema Compliancemanagement relevant?
- Leitende Angestellte
- Arbeitgeber
- Führungskräfte
Welche Gesetze und Vorschriften werden im Compliancemanagement Seminar vermittelt?
Die Sachverhaltsfeststellung werden im Zivilrecht und im Strafrecht vorgestellt.
Die Themen im Zivilrecht sind:
- ZPO
- Beibringungsgrundsatz und Parteimaxime
- Bindung an Anträge der Parteien
- Entscheidung Beweislastregeln
Die Themen im Strafrecht sind:
- StPO
- Amtsermittlungsgrundsatz und Legalitätsprinzip
- Keine Bindung an Anträge oder Urteile - StA als "Herrin des Ermittlungsverfahrens"
- "In dubio pro reo" - Im Zweifel für den Angeklagten