Compliance Management
Compliance sollte nicht nur auf dem Papier geregelt sein, sondern über eine Vorbildfunktion gelebt werden.
Die Verantwortung sollte nicht ausschließlich an einen Compliance-Beauftragten delegiert werden, vielmehr durch einen regen Informationsaustausch mit den Führungspersonal für die Praxis tauglich gemacht werden.
Aber nicht nur die Behörden- oder Unternehmensleitung haben Pflichten. Durch das Aufteilen der Verantwortlichkeiten können auch Mitarbeiter*innen in die Pflicht genommen werden.
Wichtig ist, dass durch Stellen- und Arbeitsplatzbeschreibungen die jeweiligen Aufgaben und Kompetenzen gründlich und sauber dokumentiert sind.
Fragen und Antworten
Inhaltsverzeichnis
Was versteht man unter Compliancemanagement?
Compliance bedeutet, dass sämtlicher Regeln in Unternehmen – seien es interne Richtlinien oder gesetzliche Bestimmungen, eingehalten werden. Mithilfe des Compliance Managements können Unternehmen sicherstellen, dass sich sowohl Unternehmensleitung als auch Mitarbeiter*Innen regelkonform verhalten.
Dadurch verringert sich nicht nur das Haftungsrisiko, auch die Gefahr von Reputationsschäden durch Regelverstöße nimmt ab.
Für wen ist ein Seminar zum Thema Compliancemanagement relevant?
- Leitendes Personal
- Arbeitgeber*Innen
- Führungskräfte
Welche Gesetze und Vorschriften werden im Compliancemanagement Seminar vermittelt?
Die Sachverhaltsfeststellung werden im Zivilrecht und im Strafrecht vorgestellt.
Die Themen im Zivilrecht sind:
- ZPO
- Beibringungsgrundsatz und Parteimaxime
- Bindung an Anträge der Parteien
- Entscheidung Beweislastregeln
Die Themen im Strafrecht sind:
- StPO
- Amtsermittlungsgrundsatz und Legalitätsprinzip
- Keine Bindung an Anträge oder Urteile - StA als "Herrin des Ermittlungsverfahrens"
- "In dubio pro reo" – Im Zweifel für den Angeklagten