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Praxisorientiertes Fachwissen

Compliance Management

Compliance sollte nicht nur auf dem Papier geregelt sein, sondern über eine Vorbildfunktion gelebt werden. Die Verantwortung sollte nicht ausschließlich an einen Compliance-Beauftragten delegiert werden, vielmehr durch einen regen Informationsaustausch mit den Führungspersonal für die Praxis tauglich gemacht werden.

Aber nicht nur die Behörden- oder Unternehmensleitung haben Pflichten. Durch das Aufteilen der Verantwortlichkeiten können auch Mitarbeiter*innen in die Pflicht genommen werden.

Wichtig ist, dass durch Stellen- und Arbeitsplatzbeschreibungen die jeweiligen Aufgaben und Kompetenzen gründlich und sauber dokumentiert sind.
Datum
Dauer
Ort
Freie
Plätze
Titel
Preis
24.03.2025 0,1 Online Das neue Lieferkettensorgfaltsgesetz – eine erste Einordnung
80,00 €*
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29.09.2025 0,1 Online Das neue Lieferkettensorgfaltsgesetz – eine erste Einordnung
80,00 €*
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17.11.2025 0,1 Online Das neue Lieferkettensorgfaltsgesetz – eine erste Einordnung
80,00 €*
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Fragen und Antworten

Was versteht man unter Compliancemanagement?

Compliance bedeutet, dass sämtlicher Regeln in Unternehmen – seien es interne Richtlinien oder gesetzliche Bestimmungen, eingehalten werden. Mithilfe des Compliance Managements können Unternehmen sicherstellen, dass sich sowohl Unternehmensleitung als auch Mitarbeiter*Innen regelkonform verhalten.

Dadurch verringert sich nicht nur das Haftungsrisiko, auch die Gefahr von Reputationsschäden durch Regelverstöße nimmt ab.

Für wen ist ein Seminar zum Thema Compliancemanagement relevant?
  • Leitendes Personal
  • Arbeitgeber*Innen
  • Führungskräfte
Welche Gesetze und Vorschriften werden im Compliancemanagement Seminar vermittelt?
Die Sachverhaltsfeststellung werden im Zivilrecht und im Strafrecht vorgestellt.
Die Themen im Zivilrecht sind:
  • ZPO
  • Beibringungsgrundsatz und Parteimaxime
  • Bindung an Anträge der Parteien
  • Entscheidung Beweislastregeln
Die Themen im Strafrecht sind:
  • StPO
  • Amtsermittlungsgrundsatz und Legalitätsprinzip
  • Keine Bindung an Anträge oder Urteile - StA als "Herrin des Ermittlungsverfahrens"
  • "In dubio pro reo" – Im Zweifel für den Angeklagten

KONTAKT
Sie haben Fragen? Wir sind gerne für Sie da.
Bianca Kölbl

Bianca Kölbl Seminarorganisation

Tel: +49 (0) 89 / 74 34 62 0 E-Mail: service@cmtrecht.de

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