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Praxisorientiertes Fachwissen

Vereinbarungen von Preisgleitklauseln in öffentlichen Aufträgen

Pacta sunt servanda. Dieser das Vertragsrecht prägende Grundsatz verliert in jüngster Zeit an Gültigkeit. Zumindest was die Preisbildung betrifft. Die heftigen Marktturbulenzen der jüngsten Zeit machen deutlich, wie anfällig auch der Bereich der öffentlichen Auftragsvergabe ist. Die Frage der zulässigen Anpassung von Verträgen bei erheblichen Kostensteigerungen mittels Preisanpassungsklauseln gewinnt zunehmend an Bedeutung.

Das Seminar stellt die rechtlichen Grundlagen und die Zulässigkeit solcher Klauseln dar und erläutert praxisnah die jüngsten ergangenen Erlasse der zuständigen Ressorts zu deren Anwendung.

Wie ermittelt man die Basiswerte, was ist bei Ausschreibungen aber auch schon laufenden Verträgen zu beachten, wann greift die „Unzumutbarkeitsregelung“ des § 313 BGB, wann dürfen Verträge zu Lasten des Auftraggebers (s. § 58 BHO)/LHO) überhaupt angepasst werden, ist der § 132 GWB (Auftragsänderungen) anwendbar, sind Schwerpunkte des Seminars.

Inhalte

  • Gesetzliche Grundlagen für Preisanpassungen – Verständnis von Preisanpassungen als Wertsicherung
  • Grundsatzerlass zu Preisgleitklauseln bei öffentlichen Aufträgen
  • Ermittlung der Basiswerte und Berechnung von Mehr-/Minderkosten nach dem Vergabehandbuch des Bundes für Bauleistungen
  • Vergaberechtliche Möglichkeiten der Vereinbarung von Überprüfungsklauseln bei Liefer- und Dienstleistungsaufträgen
  • Haushaltsrechtliche und vergaberechtliche Zulässigkeit von Vertragsanpassungen laufender Verträge – Zivilrechtlicher Anspruch auf Vertragsanpassung (§ 313 BGB)
  • Allgemeine Kriterien zur Formulierung einer Überprüfungsklausel


Referent

Herr Hans-Peter Müller, Dipl. Verwaltungswirt.

Nach seinem Abitur 1976 absolvierte er die Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung in Mannheim.
Seine berufliche Laufbahn begann er 1983 beim Kreiswehrersatzamt Neuwied, zuletzt war er Abteilungsleiter.
Von 1988 bis 1996 arbeitete er im Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie im Bereich Zivile Krisenvorsorge.
1996 folgte eine Berufung an die Deutsche NATO-Vertretung in Brüssel, wo er Vizepräsident des NATO-Industrie-Planungsausschusses für zivile Krisenvorsorge war.
Ab 2001 war er im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie zuständig für Vergaberecht und Preisrecht bei öffentlichen Aufträgen (u.a.: VgV, SektVO; UVgO, VO PR Nr. 30/53) und ist seit dem 01.01.2021 im vorzeitigen Ruhestand.
Von 1999 bis 2001 erfolgte ein berufsbegleitendes Zusatzstudium „Wirtschafts- und Arbeitsrecht“ an der Fernuniversität Hagen.
Von 2001 bis 2006 schloss sich ein Studium der Rechtswissenschaften (ebenfalls berufsbegleitend) an der Rheinischen Friedrich-Wilhelm-Universität Bonn an.
Hans-Peter Müller ist Autor und Herausgeber der Kommentare von Greb/Müller „Kommentar zur Sektorenverordnung“ (3. Auflage 2022) sowie von Hoffjan, Müller, Waldmann „Preise und Preisprüfungen bei öffentlichen Aufträgen“. Daneben ist er Mitautor bei Kulartz/Kus/Portz/Priess „Kommentar zum GWB Vergaberecht“ (4. Auflage), Reidt/Stickler/Glahs „Vergaberecht“ (4. Auflage), Müller-Wrede „GWB Vergaberecht Kommentar“, Kulartz/Kus/Marx/Portz/Priess „Kommentar zur VgV“, Kulartz/Röwekamp/Portz/Priess „Kommentar zur UVgO“.
Regelmäßige Einladungen als Referent runden sein vergaberechtliches Engagement ab.
Zielgruppe
Das Seminar richtet sich sowohl an auftraggebende als auch bietende Kreise.
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08.11.2024 0,5 Online
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