
Intensivseminar: Vergabe öffentlicher Aufträge nach der Unterschwellenvergabeordnung – UVgO
Nach der Vergaberechtsreform des Jahres 2016 im Bereich oberhalb der EU-Schwellenwerte liegt seit Anfang des Jahres 2017 das Ergebnis der Novellierung des Vergaberechts unterhalb der EU-Schwellenwerte vor: Die neue „Verfahrensordnung für die Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleistungaufträge (Unterschwellenvergabeordnung – UvgO)“ wurde am 07. Februar 2017 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Sie ersetzt die Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil A aus 2009 (VOL/A 2009), die bisher die öffentliche Auftragsvergabe unterhalb der EU-Schwellenwerte regelte.
Vorbild der UVgO ist die Vergabeverordnung – VgV, deren Regelungen jedoch nicht vollständig bzw. modifiziert übernommen wurden. Gleichzeitig enthält die UVgO jedoch auch weiterhin einzelne Bestimmungen der VOL/A, so dass die Anzahl der Paragraphen auf 54 angewachsen ist (gegenüber 20 Paragraphen in der VOL/A). Rechnet man die vielen Vorschriften aus dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der VgV hinzu, auf die in der UVgO verwiesen wird, erhöht sich die nunmehr im unterschwelligen Bereich einschlägige Vorschriftenzahl nochmals beträchtlich. Dies führt zur Unübersichtlichkeit des Regelwerks und macht seine Anwendung schwieriger. Praktiker*Innen müssen also genau hinsehen und können nicht einfach auf ein in sich geschlossenes Regelwerk zurückgreifen, wie dies bei der VOL/A noch der Fall war.
300,00 €*
Produktnummer:
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SW10015.4
Inhalte
Referent
Herr Hans-Peter Müller, Dipl. Verwaltungswirt
Nach seinem Abitur 1976 absolvierte er die Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung in Mannheim.
Seine
berufliche Laufbahn begann er 1983 beim Kreiswehrersatzamt Neuwied,
zuletzt war er dort Abteilungsleiter. Von 1988 bis 1996 arbeitete er im
Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie im Bereich Zivile
Krisenvorsorge. 1996 folgte eine Berufung an die Deutsche
NATO-Vertretung in Brüssel, wo er Vizepräsident des
NATO-Industrie-Planungsausschusses für zivile Krisenvorsorge war.
Seit
2001 ist im er Bundesministerium für Wirtschaft und Energie zuständig
für Vergaberecht und Preisrecht bei öffentlichen Aufträgen (u.a.: VgV,
SektVO; UVgO, VO PR Nr. 30/53).
Von
1999 bis 2001 erfolgte ein berufsbegleitendes Zusatzstudium
„Wirtschafts- und Arbeitsrecht“ an der Fernuniversität Hagen. Von 2001
bis 2006 schloss sich ein Studium der Rechtswissenschaften (ebenfalls
berufsbegleitend) an der Rheinischen Friedrich-Wilhelm Universität Bonn
an.
Hans-Peter Müller ist Autor
und Herausgeber der Kommentare von Greb/Müller „Kommentar zur
Sektorenverordnung“ (2. Auflage 2017) sowie von Hoffjan, Müller,
Waldmann „Preise und Preisprüfungen bei öffentlichen Aufträgen“. Daneben
ist er Mitautor bei Kulartz/Kus/Portz/Priess „Kommentar zum GWB
Vergaberecht“ (4. Auflage), Reidt/Stickler/Glahs „Vergaberecht“ (4.
Auflage), Müller-Wrede „GWB Vergaberecht Kommentar“,
Kulartz/Kus/Marx/Portz/Priess „Kommentar zur VgV“,
Kulartz/Röwekamp/Portz/Priess „Kommentar zur UVgO“. Regelmäßige
Einladungen als Referent runden sein vergaberechtliches Engagement ab.
Zielgruppe
- Beschaffer*Innen der öffentlichen Hand, die bisher hauptsächlich oder ausschließlich mit dem 1. Abschnitt der VOL/A gearbeitet haben
- Leiter*Innen von Vergabestellen
- Vetriebspersonal im Public Sektor und Berater*Innen bei Vergabeverfahren
Termine & buchen
Datum
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Dauer
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Ort
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Preis
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04.12.2023 | 1 Tag | Online | 17 |
300,00 €*
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01.02.2024 | 1 Tag | Online | 23 |
300,00 €*
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27.05.2024 | 1 Tag | Online | 23 |
300,00 €*
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29.08.2024 | 1 Tag | Online | 23 |
300,00 €*
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14.11.2024 | 1 Tag | Online | 23 |
300,00 €*
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Inhalte
- Struktur, Gegenstand und Anwendungsbereich der UVgO- Neustruktur der Vergabeverfahren (u.a. neue Ausnahmetatbestände und stärkere Formalisierung des Verhandlungsverfahrens – vormals Freihändige Vergabe)
- Ausweitung des Vergaberegimes auf den Teilnahmewettbewerb
- Neustruktur der Eignung
- Neuregelung zu Unteraufträgen und zur Eignungsleihe
- Verschlusshaltung von übermittelten Angeboten und Teilnahmeanträgen sowie deren Öffnung
- Prüfung und Wertung von Angeboten und Teilnahmeanträgen
- Ungewöhnlich niedrige Angebote
- Zuschlag, Aufhebung von Vergabeverfahren,
- Stärkere Berücksichtigung politisch strategischer Ziele (umweltbezogene, soziale, innovative Aspekte, Gesetzestreue) auf allen Ebenen des Vergabeverfahrens
- Ausschreibungsfreie Auftragsänderungen
- Sonderregelung für bestimmte Leistungen und unter besonderen Umständen (soziale u. besondere Dienstleistungen, freiberufliche Leistungen, verteidigungs- und sicherheitsspezifische Aufträge, Beschaffungen im Ausland)
- Verschiedene – teils neue – Einzelvorschriften (z.B. Vertraulichkeit, Vermeidung von Interessenkonflikten, Projektantenproblematik, Fristen, Direktauftrag, Rahmenvereinbarungen, Markterkundung, Dokumentation, etc.)
- Elektronische Kommunikation im Vergabeverfahren