
Hinweisgeberschutzgesetz - Eine Anleitung
Das Seminar in Kürze
Die EU-Whistleblower-Richtlinie wurde kürzlich in Form des Hinweisgeberschutzgesetzes in deutsches Recht umgesetzt. Das am 02.07.2023 in Kraft getretene Gesetz bringt so einige Verpflichtungen und Neuerungen mit sich, die auch für die öffentliche Hand bei Nichteinhaltung bereits Sanktionen nach sich ziehen können.
Aus diesem Grund ist es aktuell mit äußerster Dringlichkeit geboten, mit dem Gesetzesinhalt vertraut zu werden und die Umsetzung der Vorgaben in der eigenen Behörde zu beobachten und zu überprüfen.
Sie lernen in diesem Seminar
· Wie hinweisgebende Personen vor Benachteiligungen geschützt werden
· Wie auch öffentliche Stellen von dem Gesetz profitieren können
· Wir durchlaufen gemeinsam den praktischen Prozess von der Abgabe einer Meldung bis zur Verarbeitung des Hinweises (Best practice)
· Wie andere öffentliche Stellen die Anforderungen des Gesetzes bereits praktisch umsetzen (Anwendungsbeispiele mit Darstellungen)
69,00 €*
Inhalte
Das Hinweisgeberschutzgesetz bezweckt die Stärkung des Schutzes hinweisgebender Personen vor auf die Meldung folgenden Benachteiligungen durch den Schutz ihrer Identität.
Insbesondere Kündigungen, Abmahnungen, Versagungen einer Beförderung, geänderten Aufgabengebieten, Disziplinarmaßnahmen, etc. sollen verhindert werden. Einige Stellen hatten elektronische Hinweisgebersysteme bereits vor Erlass des Gesetzes eingerichtet. Diese schon existierenden Meldesysteme bilden teilweise eine geeignete Orientierungsgrundlage. Allerdings werden wir uns in diesem Seminar die konkreten Vorgaben des Gesetzes in Ihrer Tiefe vor Augen führen, um eine gesetzeskonforme Umsetzung und Betreuung der eigenen Meldestelle gewährleisten zu können.
Folgende Inhalte werden innerhalb des Seminars unter Anderem behandelt:
· Grundlagen des Hinweisgeberschutzgesetz
· Bereits seit dem 02.07.2023 zur Implementierung verpflichtete Stellen
· Übergangsfrist zur Implementierung für noch nicht umfasste Stellen
· Möglichen der öffentlichen Hand zur Einrichtung der Meldestelle
· Konkrete Anforderungen an die Meldestelle und auch Gestaltungsspielräume
· Möglichkeiten und Rechte des Hinweisgebenden
· Fristen und Arbeitsschritte (Eingangsbestätigung, Dokumentationspflichten, Informationspflichten, usw.)
· Umgang mit Verstößen gegen das Hinweisgeberschutzgesetz und drohende Sanktionen
Die Veranstaltung bildet eine kompakte Grundorientierung über dieses an einigen Stellen schwer zugängliche Gesetz.
Den Teilnehmenden wird aufgezeigt, was auf der Seite des Hinweisgebers zu beachten ist und welche Prozesse nach der Abgabe eines anonymen Hinweises ablaufen müssen und wie mit einem Hinweisgebenden auf der Empfängerseite verfahren wird, um dessen Identität zu schützen. Praxisnah werden für den Laien handhabbare Portale zur Hinweisabgabe beispielhaft aufgezeigt, um ein breites Verständnis für den Umgang mit der neuen Situation zu vermitteln.
Referentin
Anna Maria Rennen
Seit 2014 ist Frau Rennen als Rechtsanwältin in Düsseldorf im öffentlichen Wirtschaftsrecht tätig. Als Fachanwältin für Vergaberecht berät sie öffentliche Auftraggeber und private Unternehmen zu unterschiedlichen Fragen im Bereich der öffentlichen Auftragsvergabe sowie im Zuwendungs-, Privatisierungs- und Europarecht.
Den Schwerpunkt Ihrer Tätigkeit bildet die Durchführung von komplexen Vergabeverfahren in den Bereichen IT, Gesundheit, Verkehr sowie Verteidigung und Sicherheit.
Im IT-Bereich liegt Ihre Expertise insbesondere im Bereich infrastruktureller und innovativer Großprojekte, bei denen sie in allen Phasen von der Auftragsvergabe bis über das Projektcontrolling inklusive Umgang mit Leistungsstörungen während der Auftragsausführung berät. Dazu gehört neben der rein juristischen auch und insbesondere eine weitsichtige strategische Beratung.
Seit 2019 ist Frau Rennen außerdem auf die Schnittstelle zwischen Vergabe- und Strafrecht spezialisiert und berät zu den Auswirkungen der aktuellen Gesetzgebung auf die vergaberechtliche Praxis, insbesondere im Hinblick auf die Einführung des Wettbewerbsregisters sowie des Hinweisgeberschutzgesetzes. Dazu koordiniert und entwickelt Frau Rennen Compliance-Strukturen und Projekte für Unternehmen.
Außerhalb ihrer Praxis hält sie regelmäßig Fachvorträge, Schulungen und Workshops zu vergaberechtlichen Themen, u.a. zu aktuellen Entscheidungen im Vergaberecht, Ausschreibungen im IT-Bereich, Grundlagenschulungen, Hinweisgeberschutzgesetz sowie speziellen Beschaffungsprojekten.
Zielgruppe
Diese Veranstaltung wendet sich vorwiegend an alle Mitarbeitenden der öffentlichen Hand, die sich kompakt, praktisch relevante Grundkenntnisse zum Hinweisgeberschutzgesetz verschaffen möchten.
Die Inhalte richten sich insbesondere auch an Nichtjuristen, die sich mit den zu implementierenden und zu unterhaltenen Meldestellen befassen. Diesen wird anhand von zahlreichen Praxisbeispielen eine Grundorientierung vermittelt.
Termine & buchen
Datum
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Dauer
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Ort
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Freie
Plätze |
Preis
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13.12.2023 | 0,1 | Online | 16 |
69,00 €*
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