Seminare Datenschutz und Datensicherheit
Der Datenschutz soll personenenbezogene Daten jedes Einzelnen vor der missbräuchlichen Verarbeitung schützen.
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) regeln den Datenschutz, also das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Im Zusammenhang mit der Digitalisierung wird der Schutz vor Datenmissbrauch immer wichtiger.
Als Behörde oder im auch Unternehmen kann man hier sehr schnell etwas übersehen oder falsch machen. Das gilt für den Datenschutz im Inneren, wie auch im Umgang mit Daten von Kunden.
Wie Sie die Gesetze richtig anwenden erfahren Sie von unserem Dozenten Herrn RA Dr. Wübbelt.