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Rechtssichere Beschaffung im Bereich Verteidigung und Sicherheit: Anleitungen für die öffentliche Hand

Die Bundesregierung hat eine Stärkung der Verteidigungsbereitschaft der Bundesrepublik beschlossen. Damit verbunden sind erweiterte Beschaffungsprogramme für die Bundeswehr. Damit geraten auch die Vorschriften über die Auftragsvergabe im Bereich Verteidigung und Sicherheit in den Focus.
Das Seminar „Beschaffung im Bereich Verteidigung und Sicherheit“ gibt einen fundierten Überblick für Beschaffer und Anbieter über die maßgeblichen Vorgaben. Es erläutert praxisrelevant den Anwendungsbereich, bestehende Ausnahmen, Sonderregelungen zu den Verfahrensarten, zur Unterauftragsvergabe sowie im Bereich Vertraulichkeit und Verschlusssachen-Aufträge, und die Erleichterungen im Bieterrechtsschutz bei EU-weiten Vergabeverfahren.
Da Aufträge im Bereich Verteidigung und Sicherheit regelmäßig einer Preisprüfung nach der geltenden Verordnung Nr. 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen unterzogen werden, werden schließlich die vor allem für Auftragnehmer zu beachtenden Kalkulationsvorschriften der Verordnung angesprochen.
Der Referent war zunächst im Bereich der Bundeswehrverwaltung als Abteilungsleiter einer örtlichen Behörde tätig und wechselte dann zum Bundeswirtschaftsministerium. Hier war er über 20 Jahre zuständig für das öffentliche Auftragswesen sowie die VO PR Nr. 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen. An der Entstehung der Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit/VSVgV hat er maßgeblich mitgewirkt.

Inhalte

  • Anwendbarkeit der VSVgV – Ausnahmen
  • VS-Aufträge
  • Zulässige Verfahrensarten
  • Anwendung des Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb
  • Sonderregime für Unteraufträge
  • Regelmäßige Preisprüfung bei VS-Aufträgen und Unteraufträgen

Referent

Hans-Peter Müller Dipl. Verwaltungswirt

Nach seinem Abitur 1976 absolvierte er die Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung in Mannheim. Seine berufliche Laufbahn begann er 1983 beim Kreiswehrersatzamt Neuwied, zuletzt war er Abteilungsleiter. Von 1988 bis 1996 arbeitete er im Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie im Bereich Zivile Krisenvorsorge. 1996 folgte eine Berufung an die Deutsche NATO-Vertretung in Brüssel, wo er Vizepräsident des NATO-Industrie-Planungsausschusses für zivile Krisenvorsorge war. Ab 2001 war er im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie zuständig für Vergaberecht und Preisrecht bei öffentlichen Aufträgen (u.a.: VgV, SektVO; UVgO, VO PR Nr. 30/53) und ist seit dem 01.01.2021 im vorzeitigen Ruhestand. Von 1999 bis 2001 erfolgte ein berufsbegleitendes Zusatzstudium „Wirtschafts- und Arbeitsrecht“ an der Fernuniversität Hagen. Von 2001 bis 2006 schloss sich ein Studium der Rechtswissenschaften (ebenfalls berufsbegleitend) an der Rheinischen Friedrich-Wilhelm-Universität Bonn an.

Hans-Peter Müller ist Autor und Herausgeber der Kommentare von Greb/Müller „Kommentar zur Sektorenverordnung“ (3. Auflage 2022) sowie von Hoffjan, Müller, Waldmann „Preise und Preisprüfungen bei öffentlichen Aufträgen“. Daneben ist er Mitautor bei Kulartz/Kus/Portz/Priess „Kommentar zum GWB Vergaberecht“ (4. Auflage), Reidt/Stickler/Glahs „Vergaberecht“ (4. Auflage), Müller-Wrede „GWB Vergaberecht Kommentar“, Kulartz/Kus/Marx/Portz/Priess „Kommentar zur VgV“, Kulartz/Röwekamp/Portz/Priess „Kommentar zur UVgO“.

Regelmäßige Einladungen als Referent runden sein vergaberechtliches Engagement ab.

Zielgruppe

  • Beschaffer*innen im Bereich Verteidigung und Sicherheit
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Preis
19.09.2025 0,5 Online
225,00 €*
05.12.2025 0,5 Online
225,00 €*
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