Seminare seit 2000
Persönliche Betreuung
Praxisorientiertes Fachwissen

Die elf EVB-IT Verträge. Überblick und Vertiefung

11 Verträge in drei Tagen. Ein Überblick mit Übungen und Vertiefungen für Einsteiger und Fortgeschrittene.

Dieser Workshop gibt einen Überblick über alle (zehn!) seit 2002 veröffentlichten EVB-IT Verträge und stellt insbesondere die Neuerungen dar, die sich in den neuen Basis-EVB-IT (Kauf/Instandhaltung/Überlassung und Pflege) manifestieren. Auch wird ein Ausblick auf mögliche Änderungen in den EVB-IT Dienstleistung gewährt. Ebenfalls dargestellt werden die technischen und rechtlichen Besonderheiten der komplexen EVB-IT Systemverträge (System/Erstellung/Systemlieferung und Service).

Das Seminar vermittelt vertiefte Kenntnisse im Projektvertragsrecht. Die Teilnehmer*Innen üben gemeinsam den Umgang mit dem Vertragsformular und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen anhand eines Praxisbeispiels ein. Wegen der Fülle des Stoffes wird das Seminar an drei Tagen stattfinden. Mit den Teilnehmer*Innen wird am Anfang des Seminars abgestimmt, welche Schwerpunkte das Seminar aufweisen soll. Die Schwerpunktthemen werden durch Übungen in Form von Aufgaben und Lösungen begleitet.

Urheberrechtshinweis: Alle IT-Recht Seminare und deren Seminarinhalte sind urheberrechtlich geschützt. cmt Recht Seminar GmbH, Welserstraße 25, 81373 München

Inhalte

Allgemeines

1. BVB und EVB-IT Einkaufsbedingungen der öffentlichen Hand

2. Hintergrund der EVB-IT Vertragsverhandlungen

  • Vertreter der Auftragsgeberseite und der Auftragsnehmerseite
  • Ziel der Verhandlungen
  • Neue Verträge/aktueller Stand der EVB-IT Entwicklung (Neue Verträge Juli 2015, März 2016!)

3. Rechtsgrundlagen

Auf Wunsch der Teilnehmer: Vergaberecht GWB, VgV, VOL/A, VOL/B, VOF, VSVgV (Neu ab April 2016)
  • Zweiteilung des deutschen Vergaberechts in nationales und EU-Vergaberecht
  • Darstellung der einschlägigen Vergabevorschriften
  • Pflichten des Auftraggebers
  • Wer ist öffentlichen Auftraggeber nach nationalem und EG-Vergaberecht
  • Vergabeprinzipien und Verfahrensarten
  • Rechte des Auftragnehmers nach nationalem und EG-Vergaberecht
–> AGB-Kontrolle durch das BGB
  • EVB-IT-Verträge mit Teilen als AGB und Individualverträgen
  • Generalklausel § 305 BGB
  • Wann gelten AGB als in den Vertrag einbezogen
  • Wesentliche BGB-Regularien
  • Vorrang der Individualabrede im EVB-IT-Vertrag

4. Geltungs- und Anwendungsbereiche der EVB-IT

5. Vertragstypen: Verwendung der alten BVB und der neuen EVB-IT

Kleiner Exkurs in den allgemeinen und besonderen Teil des BGB-Schuldrechts
Übersicht über Leistungsstörungen und deren rechtliche Konsequenzen abhängig vom Vertragstyp
Anwendungsbereiche der neuen EVB-IT (Langfassung und ggf. Kurzfassungen):

  • EVB-IT-Verträge, die BVB-Verträge ganz oder partiell ersetzen
  • EVB-IT Überlassung Typ -A (neu hier insbesondere Darstellung der Änderungen zu den alten Versionen und den unterschiedlichen Vertragsmustern)
  • EVB-IT Pflege S (neu hier insbesondere Darstellung der Änderungen zu den alten Versionen und den unterschiedlichen Vertragsmustern)
  • EVB-IT Überlassung Typ-B
  • EVB-IT Kauf neu hier insbesondere Darstellung der Änderungen zu den alten Versionen und den unterschiedlichen Vertragsmustern
  • EVB-IT Instandhaltung neu hier insbesondere Darstellung der Änderungen zu den alten Versionen und den unterschiedlichen Vertragsmustern
  • EVB-IT Dienstleistung (Ausblick auf mögliche Veränderungen)
  • EVB-IT System und EVB-IT Erstellung
  • EVB-IT Systemlieferung
  • EVB-IT Service

Referentin

Frau Rechtsanwältin Elisabeth Keller-Stoltenhoff

ist Partnerin der IT-Recht-Kanzlei München und eine erfahrene Praktikerin bei der Gestaltung von IT-Verträgen und Beratung bei IT-Ausschreibungen und IT-Projekten.
Sie war bis 2004 im Auftrag des VSI (Verband der Softwareindustrie Deutschlands e.V.) Mitglied der Verhandlungsdelegation für die Erstellung der EVB-IT.
Seit 2004 ist sie Beraterin des Bundesinnenministeriums für die Erstellung des EVB-IT Planungs-, Systemvertrages und Systemlieferungs- und des Erstellungsvertrages.
Sie war darüber hinaus Mitglied der Arbeitsgruppe zur Entwicklung der Unterlage für die Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen (UfAB).

Zielgruppe

  • Beschaffer*Innen für IT-Leistungen
  • IT-Anbieter*Innen
  • IT-Projektleiter*Innen
  • Rechtsanwält*Innen
  • Justitiar*Innen
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02.12.2024 3 Online
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